Gif­ti­ge Inhalts­stof­fe in Coro­na Schnelltests

prä­sen­tiert von testfrei-gesund.at

Zusam­men­fas­sung

An öster­rei­chi­schen Schu­len waren Kin­der ab 6 Jah­ren ver­pflich­tet selb­stän­dig mehr­fach pro Woche einen so genann­ten Anti­gen-Schnell­test durchzuführen. Die­se Tests ent­hal­ten ein Fläsch­chen mit einer Flüssigkeit, die am Bei­pack­zet­teln nicht näher erklärt wird. Die ver­wen­de­te Ter­mi­no­lo­gie lau­tet bei­spiels­wei­se „Puf­fer“ oder „Extrak­ti­ons­röhr­chen“. Was sich dar­in befin­det wird rechts­wid­rig und vor­sätz­lich nicht deklariert. 

Tat­säch­lich han­delt es sich um Lösungs­mit­tel, die sich auf­grund che­mi­scher Erfor­der­nis­se aus poten­zi­ell töd­li­chen Gif­ten zusam­men­set­zen. Es han­delt sich um Kon­takt­gif­te die auf jede erdenk­li­che Wei­se in den mensch­li­chen Kör­per gelan­gen kön­nen und sich dort anrei­chern. Der Toxi­ko­lo­ge Prof. Hockertz wies dar­auf hin, dass bereits ab dem ers­ten Molekül eine Schä­di­gung der DNA mög­lich ist. Es gibt daher kei­ne Unter­gren­ze für eine Schadwirkung. 

Die Dosis macht das Gift – die Chan­ce ist hoch, dass die Kin­der im Lau­fe meh­re­rer Jah­re nicht nur ein­mal son­dern häu­fig mit die­sen Gif­ten in Kon­takt kom­men. Dies wur­de uns nicht nur durch Leh­rer bestä­tigt son­dern durch jede Per­son, die öfter selbst einen Anti­gen-Schnell­test durchführt. 

Die Gif­tig­keit der Stof­fe ist uns durch eine che­mi­sche Ana­ly­se im größ­ten Unter­su­chungs­la­bor Öster­reichs schrift­lich bestä­tigt wor­den, das ein Part­ner der AGES ist. Eben­dort haben wir vier Pro­ben ein­ge­reicht – zwei­mal von Schul­tests, zwei­mal von Wohnzimmertests.

Die Vide­os unse­rer Pres­se­kon­fe­renz wur­den inzwi­schen rechts­wid­rig von You­Tube zen­siert und gesperrt. Eine Alter­na­ti­ve bie­tet sich auf Rum­ble, sie­he Link unten — bzw. die Rubrik “Pres­se”.

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RÜCK­MEL­DUN­GEn / AUSREDEN

Inzwi­schen tref­fen die ers­ten Rück­mel­dun­gen von Schu­len, Bil­dungs­di­rek­ti­on und Minis­te­ri­um ein. Es han­delt sich um Stan­dard­brie­fe, die am Pro­blem vor­bei­ge­hen. Wir wer­den in den nächs­ten Tagen auf die Argu­men­te näher ein­ge­hen. Ein paar wich­ti­ge Punk­te vorweg:

Alle Rück­mel­dun­gen ver­mei­den eine Aus­sa­ge dar­über, ob eine Kenn­zeich­nungs­pflicht not­wen­dig gewe­sen wäre. Eine sol­che liegt bei den genann­ten Stof­fen aber mit Sicher­heit vor: Alle Inhalts­stof­fe sind zu benen­nen — gege­be­nen­falls mit Pik­to­gram­men, Pro­ble­me und Neben­wir­kun­gen, Hand­lungs­mög­lich­kei­ten im Fall eines Unfalls oder Ver­se­hens. Dann kann der (voll­jäh­ri­ge) Kon­su­ment die Ent­schei­dung tref­fen, ob er das Pro­dukt ver­wen­den will oder nicht und er kann beson­de­re Vor­sicht wal­ten las­sen. All dies ist bei den ver­wen­de­ten Tests unse­rer Ansicht nach rechts­wid­rig nicht gegeben. 

“Die Dosis macht das Gift, das sind so gerin­ge Mengen”

Nein. Die ver­wen­de­ten Gif­te sind geno­to­xisch, sie kön­nen ab dem ers­ten Mole­kül zu DNA-Brü­chen und damit Pro­ble­men füh­ren. Kön­nen, nicht müs­sen. Je mehr von der Sub­stanz ver­ab­reicht wird, des­to grö­ßer die Chan­ce auf Schad­wir­kung. Wir spre­chen hier nicht von einem Trop­fen son­dern von drei­ma­li­ger Anwen­dung pro Woche über den Zeit­raum meh­re­rer Jah­re hin­weg. Man­che der Gif­te rei­chern sich auch im Kör­per an, wer­den nicht oder nur lang­sam abgebaut.

“Eh alles harm­los, nur Hautrötung”

Es ist nie im staat­li­chen Auf­trag durch ein amt­li­ches Labor je geprüft wor­den, ob die (für den Anwen­der gehei­men!) Anga­ben der Her­stel­ler stim­men. Wir haben eine sol­che Prü­fung auf Ver­träg­lich­keit mit mensch­li­chen Zel­len, mit der Haut und mit Augen durch­füh­ren las­sen. Alle Tests erga­ben das Bild hoher Toxi­zi­tät. Der Staat muss end­lich sei­ne Prüf­auf­ga­ben wahr­neh­men und nicht chi­ne­si­sche Her­stel­ler­an­ga­ben nach­plap­pern. Dass die ein­zi­ge rele­van­te Neben­wir­kung eine Haut­rö­tung wäre passt nicht im Gerings­ten zu den Beschrei­bun­gen und Warn­hin­wei­sen der Gift­stof­fe, die zum Teil in der EU ohne Son­der­ge­neh­mi­gung ver­bo­ten sind. Die Behaup­tung, dass maxi­mal leich­te Schmer­zen an der Ein­stich­stel­le zu erwar­ten sind, ken­nen wir von ande­ren aktu­el­len Ent­wick­lun­gen ja auch zur Genüge.

“Bei kor­rek­ter Anwen­dung kommt der Kör­per nicht mit den Sub­stan­zen in Berührung”

Das mag sein, wenn man zuvor über die Gefah­ren auf­ge­klärt wur­de und auf­passt. Dies fand aber nicht statt. Durch die Nicht-Dekla­ra­ti­on gin­gen die meis­ten Men­schen davon aus, dass es sich um Was­ser oder Koch­salz­lö­sung han­delt. Dar­um gibt es eben Warn­hin­wei­se für Pro­blem­stof­fe! Und wir spre­chen von Selbst­tests für Schü­ler ab sechs Jah­ren, die weit­ge­hend unbe­ob­ach­tet drei­mal pro Woche bis zu eine Stun­de lang mit dem Test­kit han­tie­ren muss­ten und wei­ter­hin müs­sen. Somit ist die­se Aus­re­de mehr als hohl und eine Schutz­be­haup­tung jener, die bereits ein sehr schlech­tes Gewis­sen haben.

Enor­me Umwelt­ge­fahr zu befürchten

Ein Ver­bre­chen an der Umwelt ist die Ent­sor­gung der stark umwelt­schäd­li­chen Stof­fe über den Haus­müll. Hier­zu ist noch kei­ner zustän­di­gen Stel­le irgend­et­was ein­ge­fal­len, auch hier tut man es mit den gerin­gen Men­gen ab. Wie gering mag eine Men­ge sein, wenn “ein Trop­fen davon” 100 Mil­lio­nen Mal oder öfter vor­han­den ist?

Schluss­fol­ge­run­gen und Forderungen

Wir kön­nen nach­wei­sen, dass sich in den ein­ge­setz­ten Antigen-Schnelltests 

  1. eine Flüssigkeit befin­det, deren Inhalts­stof­fe nir­gend­wo dekla­riert sind 
  2. die­se Flüssigkeit zu hoher Wahr­schein­lich­keit in allen ein­ge­setz­ten Tests hoch toxisch ist. 
  3. Unse­re Bewei­se sind
    a) die Laborana­ly­se der „Pufferflüssigkeiten“ aus vier unter­schied­li­chen Tests in einem der größ­ten Fach­la­bors Öster­reichs
    b) der Wis­sens­stand aus dem Schul­test-Skan­dal in Deutsch­land (Sicher­heits­da­ten­blatt)
    c) der Wis­sens­stand aus der Medi­en­dis­kus­si­on in den USA
    d) ein übermitteltes Sicher­heits­da­ten­blatt der Her­stel­ler­fir­ma Hot­Gen
    e) Aus­ar­bei­tung der Deut­schen Gesetz­li­chen Unfall­ver­si­che­rung DGUV vom 24.2., wel­che die Stof­fe bestä­tigt
    f) das mitt­ler­wei­le eben­so ver­füg­ba­re Sicher­heits­da­ten­blatt der Mar­ke FlowFlex 

Da die­se Tests und damit die toxi­schen Sub­stan­zen mehr­fach wöchent­lich in Schu­len ein­ge­setzt wur­den und bis heu­te wer­den, sehen wir Gefahr im Ver­zug. Weder Schul­kin­der noch Leh­rer haben die fach­li­che Eig­nung, ungeschützt mit sol­chen Sub­stan­zen zu han­tie­ren. Dies ergibt sich im Übri­gen auch aus ver­schie­de­nen Bei­pack­zet­teln (sie­he unten), die von Gesetz­ge­ber, Schul­be­hör­den und letzt­end­lich auch der gut­gläu­bi­gen Leh­rer­schaft igno­riert werden. 

Wir sehen es NICHT als unse­re Auf­ga­be an, als Pri­vat­per­so­nen die­se Ana­ly­se im aller­letz­ten Detail zu finan­zie­ren um die exak­ten Sub­stan­zen je Test festzustellen. 

Unse­re GEMEIN­SA­ME FOR­DE­RUNG ist, dass die Repu­blik über die dafür vor­ge­se­he­nen Insti­tu­tio­nen AGES und BASG ihren Prüfpflichten nach­kommt und die Sub­stan­zen analysiert. 

Darüber hin­aus hof­fen wir dar­auf, dass sich sowohl das Par­la­ment als auch die Staats­an­walt­schaf­ten mit den vor­lie­gen­den Unter­la­gen und Bewei­sen aus­ein­an­der­set­zen, um fest­zu­stel­len, ob gel­ten­des Recht ver­letzt wur­de und even­tu­ell Ermitt­lungs- und Straf­ver­fol­gungs­maß­nah­men ein­zu­lei­ten sind.

 

Zita­te aus der Anlei­tung zu Flow­flex SARS-CoV-2-Anti­gen­schnell­test Packungs­bei­la­ge 

Der SARS-CoV-2-Anti­gen­schnell­test ist für die Ver­wen­dung durch geschul­tes kli­ni­sches Labor­per­so­nal und für Point-of-Care-Umge­bun­gen geschul­te Per­so­nen vorgesehen. 

Nur für den pro­fes­sio­nel­len Gebraucht [sic!] zur In-Vitro-Diagnostik. 

In dem Bereich, in dem die Pro­ben oder Kits gehand­habt wer­den, sind Essen, Trin­ken und Rau­chen verboten 

Tra­gen Sie zur Prüfung der Pro­ben Schutz­klei­dung wie Labor­kit­tel, Ein­weg­hand­schu­he, Mas­ke und Augenschutz. 

Erfor­der­li­che aber nicht bereit­ge­stell­te Mate­ria­li­en: Per­sön­li­che Schutzausrüstung

Vor­ge­schich­te – der Ham­bur­ger Giftskandal

Anläss­lich des Ham­bur­ger-Test­skan­dals vom April 2021 wur­den wir auf den Sach­ver­halt auf­merk­sam. Damals stand ein Covid-Anti­gen-Schnell­test für Schu­len in der Kri­tik, der angeb­lich die gif­ti­ge Sub­stanz Tri­ton X‑100 ent­hielt. Nach­dem das The­ma im Main­stream sogar im Aus­land hoch­koch­te, zogen die Behör­den den von Roche ver­trie­be­nen Test von den Schu­len zurück. Öffent­lich ein­seh­bar blieb das durch EU-Geset­ze vor­ge­schrie­be­ne Daten­si­cher­heits­blatt, mit dem gefähr­li­che Inhalts­stof­fe dekla­riert wer­den müssen: 

Dar­in befand sich aber nicht nur Tri­ton X‑100, son­dern ins­ge­samt drei gif­ti­ge und gefähr­li­che Inhalts­stof­fe. Dies bestä­tig­te am 22.4.2021 auch die Deut­sche Apo­the­ker­zei­tung in ihrem Arti­kel „Gif­ti­ge Sub­stan­zen in Coro­na-Schnell­tests – was steckt dahin­ter?“ Dort beflei­ßigt man sich einer Argu­men­ta­ti­on, die in der Kal­mie­rung der Dimen­si­on der Pro­ble­ma­tik durch­ge­hend zu bemer­ken war: „Wer­den die Tests gemäß Anlei­tung genutzt, kommt man nicht mit der Flüssigkeit in Berührung“. Wir spre­chen hier aber von der stän­di­gen Selbst­an­wen­dung durch 6‑Jährige ohne qua­li­fi­zier­te Aufsicht.

Tri­ton X‑100, che­mi­sche For­mel Alpha-(4-(1,1,3,3‑Tetramethylbutyl)phenyl)-omegahydroxypoly( oxy‑1,2‑ethanediyl)
CAS-Num­mer: 9002–93‑1 / 9036–19‑5, Beson­ders besorg­nis­er­re­gend nach REACH, Arti­kel 59

 

Natri­um­azid (in der Wir­kung ähn­lich wie Cya­nid = Blau­säu­re, extrem gif­tig für Mensch und Umwelt) CAS-Num­mer: 26628–22‑8

 

Reak­ti­ons­mas­se aus Chlor­me­thyl­iso­thia­zo­li­non (CIT) und Methyl­iso­thia­zo­li­non (MIT)
5‑Chlor-2-methyl-2H-iso­thia­zol-3-on (CIT) und 2‑Me­thyl-2H-iso­thia­zol-3-on (MIT) (3:1)

Ein­zeln: CAS-Num­mer: 26172–55‑4 und CAS-Num­mer: 2682–20‑4
Gemisch: CAS-Num­mer: 55965–84‑9

Als wei­te­res Gegen­ar­gu­ment wur­de im April 2021 von der beschwich­ti­gen­den Pres­se angeführt, dass es sich ja nur um gerin­ge Men­gen han­del­te. Der Skan­dal ver­ebb­te, wei­te­re Unter­su­chun­gen fan­den nicht statt. Die Test­kits wur­den durch ande­re Tests aus Chi­na ersetzt, bei denen nie­mand wei­te­re Fra­gen stellte. 

Die­se schein­ba­ren Gegen­ar­gu­men­te schei­tern in meh­re­ren Punk­ten. Zunächst spre­chen wir von Kin­dern ab dem Alter von sechs Jah­ren, die mehr­fach pro Woche tes­ten muss­ten. Nie­mand sag­te ihnen, dass die Flüssigkeit pro­ble­ma­tisch ist. Nie­mand sag­te ihnen oder den Leh­rern, wor­auf acht­zu­ge­ben ist und wie im Fal­le des Verschüttens zu reagie­ren ist. Und wir spre­chen bei den meis­ten ver­däch­ti­gen Sub­stan­zen von Geno­to­xi­zi­tät. Dazu ist kei­ne bestimm­te Dosis not­wen­dig, hier kann das ers­te Molekül – wenn etwas Pech im Spiel ist – eine Ket­ten­re­ak­ti­on aus­lö­sen, die bei­spiels­wei­se auch erst nach Jah­ren zu Krebs führen kann. 

Ein Gift, das auf die DNS ein­wirkt, aber den Ver­gif­te­ten nicht sofort mit Sym­pto­men umfal­len lässt, ist heimtückisch. Erkrankt jemand spä­ter, der dem Gift ein­mal oder immer wie­der aus­ge­setzt wur­de, wird man es nicht auf das Gift zurückführen. Ja man wird es viel­leicht nicht ein­mal suchen, da die meis­ten Men­schen nichts davon wis­sen. Das ähn­lich wir­ken­de Cya­nid ist ein Mit­tel der Wahl, wie es von Geheim­diens­ten für Mor­de ein­ge­setzt wur­de, eben­so fand es bei vie­len Fami­li­en­mor­den Anwen­dung. Dabei ist auch die Ver­ab­rei­chung klei­ner Dosen über län­ge­re Zeit ein pro­ba­tes Mittel.

Der Ver­dacht – die jour­na­lis­ti­sche Untersuchung

Wir bega­ben uns auf die Suche. Wenn in einem Test Gift­stof­fe vor­han­den sind, ja die­ser Test tech­nisch ohne die­se Gift­stof­fe gar nicht funk­tio­nie­ren kann, wie uns Fach­leu­te ver­si­cher­ten, müssen die­se Gif­te auch in ande­ren Tests vor­han­den sein. Wir orga­ni­sier­ten uns in Fol­ge aus Schu­len Tests, wie sie an und mit Kin­dern ab 6 Jah­ren in Öster­reich Anwen­dung fan­den. Zudem stell­ten wir Anfra­gen an das Minis­te­ri­um, die Zwi­schen­händ­ler und den Her­stel­ler und frag­ten in einer Schu­le nach, was mit benutz­ten Tests geschieht. 

Die unter­such­ten Tests zeich­ne­ten sich durch eine Gemein­sam­keit aus: Nicht alle im Test­kit ent­hal­te­nen Bestand­tei­le wur­den beschrie­ben. Bei der pro­ble­ma­ti­schen Flüssigkeit han­delt es sich um ein Deter­gens, eine Puf­fer­lö­sung. Über Inhalts­stof­fe und Zusam­men­set­zung ist in den Bei­pack­zet­teln kei­ne Infor­ma­ti­on zu fin­den. Das Minis­te­ri­um erklär­te, man müsse sich für wei­te­re Fra­gen an den Her­stel­ler wen­den. Impor­teu­re und Her­stel­ler ver­wei­ger­ten jeg­li­che Aus­kunft, ant­wor­te­ten in der Regel nicht ein­mal. Es feh­len auch Not­fall­hin­wei­se, was bei Ver­schlu­cken, Hau­t­oder Augen­kon­takt zu tun ist.

Die Pro­blem­stel­lun­gen nicht dekla­rier­ter Inhaltsstoffe

Auf einen nicht dekla­rier­ten Inhalts­stoff kann nie­mand reagie­ren. Weder kann man die Anwen­der zu Vor­sicht ermah­nen (dazu gibt es bei durch Behör­den ver­teil­te Tests kei­nen Anlass), noch kann man auf Verschütten, Haut­kon­takt, Augen­kon­takt, Ein­at­men oder Ver­schlu­cken reagie­ren. Nor­ma­ler­wei­se müssen darüber hin­aus auch Klein­tei­le, die von Kin­dern ver­schluckt wer­den kön­nen spe­zi­ell gekenn­zeich­net sein, Gift­stof­fe müssen mit Gefah­ren­hin­wei­sen (R- und S‑Sätzen), Gefah­ren­sym­bo­len und ent­spre­chen­den Infor­ma­ti­ons­num­mern für die Gift­stoff­zen­tra­le aus­ge­stat­tet sein. Nichts davon wur­de bei den Schnell­tests erfüllt. 

Sprich: Wenn ein Kind oder ein Tier den Stoff ver­schluckt oder sonst­wie damit in Berührung kommt, kann man kei­nen Arzt und kei­ne Gift­stoff­zen­tra­le qua­li­fi­ziert über die Pro­ble­ma­tik informieren.

Wie abge­bil­det ist nach­voll­zieh­bar, dass es vie­le Mög­lich­kei­ten zum Verschütten gibt.

Zoll­recht­li­che Überlegungen

Neben allen ande­ren Impli­ka­tio­nen ergibt sich der Ver­dacht, dass hek­to­li­ter­wei­se gif­ti­ge Stof­fe in die Län­der der EU trans­por­tiert wur­den, wel­che man nicht dekla­rier­te. Die Zoll­be­hör­den wur­den offen­kun­dig genau so wenig über die­se Stof­fe infor­miert wie die Anwen­der. Was nicht auf Zoll­pa­pie­ren oder Bei­pack­zet­teln steht, kann nur sehr schwer gefun­den und bean­stan­det wer­den – spe­zi­ell stellt sich die Fra­ge, ob je ein Zoll­be­am­ter eines die­ser Test­pa­ke­te bis in die letz­te Kon­se­quenz geöff­net und überprüft hat. (Wir haben Zeu­gen­aus­sa­gen, dass hier nie geprüft wur­de, müssen die Quel­le aus ersicht­li­chen Gründen aber anonym halten.)

Funk­ti­ons­wei­se der Tests – nicht nur SARS-COV‑2 führt zu posi­ti­ven Ergebnissen

Es wird von den Her­stel­lern als auch den Regie­run­gen behaup­tet, die Tests würden ein aus­sa­ge­kräf­ti­ges Ergeb­nis über eine Covid-19 Infek­ti­on erlau­ben. Tat­säch­lich detek­tie­ren die Tests aber nicht das Vor­han­den­sein des SARS-CoV-2-Virus son­dern das Nukleo­kap­sid – also das umhüllende Pro­te­in des Virus. Die­ses Pro­te­in ist aller­dings bei SARS-COV‑2 nicht ein­ma­lig, es kommt in so gut wie allen respi­ra­to­ri­schen Human­vi­ren und sogar in eini­gen Bak­te­ri­en vor. Des­halb gibt es bei man­chen Tests offi­zi­el­le Doku­men­te, die erklä­ren, auf wel­che Erre­ger die­se ansprechen. 

Ein Bei­spiel: Ade­no­vi­rus, Ade­no­vi­rus 3, Alpha Coro­na­vi­rus 229E (HCoV-229E), Alpha Coro­na­vi­rus Nl63 (HCoV-Nl63), Beta Coro­na­vi­rus HKU1 (HCoV-HKU1), Beta Coro­na­vi­rus OC43 (HCoV-OC43), Influ­en­za A H1N1, Influ­en­za A H3N2, Influ­en­za A H5N1, Influ­en­za B Vic­to­ria, Influ­en­za B Yama­ga­ta, MERS-CoV, Mumps Virus (MuV), Myco­bac­te­ri­um Tuber­cu­lo­sis, Myco­plas­ma Pneu­mo­niae, Parain­flu­en­za Virus Type, Parain­flu­en­za Virus Type 2, Respi­ra­to­ry Syn­cy­ti­al V (RSV), Rhi­no­vi­rus, SARS-CoV