Giftige Inhaltsstoffe in Corona Schnelltests
Zusammenfassung
An österreichischen Schulen waren Kinder ab 6 Jahren verpflichtet selbständig mehrfach pro Woche einen so genannten Antigen-Schnelltest durchzuführen. Diese Tests enthalten ein Fläschchen mit einer Flüssigkeit, die am Beipackzetteln nicht näher erklärt wird. Die verwendete Terminologie lautet beispielsweise „Puffer“ oder „Extraktionsröhrchen“. Was sich darin befindet wird rechtswidrig und vorsätzlich nicht deklariert.
Tatsächlich handelt es sich um Lösungsmittel, die sich aufgrund chemischer Erfordernisse aus potenziell tödlichen Giften zusammensetzen. Es handelt sich um Kontaktgifte die auf jede erdenkliche Weise in den menschlichen Körper gelangen können und sich dort anreichern. Der Toxikologe Prof. Hockertz wies darauf hin, dass bereits ab dem ersten Molekül eine Schädigung der DNA möglich ist. Es gibt daher keine Untergrenze für eine Schadwirkung.
Die Dosis macht das Gift – die Chance ist hoch, dass die Kinder im Laufe mehrerer Jahre nicht nur einmal sondern häufig mit diesen Giften in Kontakt kommen. Dies wurde uns nicht nur durch Lehrer bestätigt sondern durch jede Person, die öfter selbst einen Antigen-Schnelltest durchführt.
Die Giftigkeit der Stoffe ist uns durch eine chemische Analyse im größten Untersuchungslabor Österreichs schriftlich bestätigt worden, das ein Partner der AGES ist. Ebendort haben wir vier Proben eingereicht – zweimal von Schultests, zweimal von Wohnzimmertests.
Die Videos unserer Pressekonferenz wurden inzwischen rechtswidrig von YouTube zensiert und gesperrt. Eine Alternative bietet sich auf Rumble, siehe Link unten — bzw. die Rubrik “Presse”.
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RÜCKMELDUNGEn / AUSREDEN
Inzwischen treffen die ersten Rückmeldungen von Schulen, Bildungsdirektion und Ministerium ein. Es handelt sich um Standardbriefe, die am Problem vorbeigehen. Wir werden in den nächsten Tagen auf die Argumente näher eingehen. Ein paar wichtige Punkte vorweg:
Alle Rückmeldungen vermeiden eine Aussage darüber, ob eine Kennzeichnungspflicht notwendig gewesen wäre. Eine solche liegt bei den genannten Stoffen aber mit Sicherheit vor: Alle Inhaltsstoffe sind zu benennen — gegebenenfalls mit Piktogrammen, Probleme und Nebenwirkungen, Handlungsmöglichkeiten im Fall eines Unfalls oder Versehens. Dann kann der (volljährige) Konsument die Entscheidung treffen, ob er das Produkt verwenden will oder nicht und er kann besondere Vorsicht walten lassen. All dies ist bei den verwendeten Tests unserer Ansicht nach rechtswidrig nicht gegeben.
“Die Dosis macht das Gift, das sind so geringe Mengen”
Nein. Die verwendeten Gifte sind genotoxisch, sie können ab dem ersten Molekül zu DNA-Brüchen und damit Problemen führen. Können, nicht müssen. Je mehr von der Substanz verabreicht wird, desto größer die Chance auf Schadwirkung. Wir sprechen hier nicht von einem Tropfen sondern von dreimaliger Anwendung pro Woche über den Zeitraum mehrerer Jahre hinweg. Manche der Gifte reichern sich auch im Körper an, werden nicht oder nur langsam abgebaut.
“Eh alles harmlos, nur Hautrötung”
Es ist nie im staatlichen Auftrag durch ein amtliches Labor je geprüft worden, ob die (für den Anwender geheimen!) Angaben der Hersteller stimmen. Wir haben eine solche Prüfung auf Verträglichkeit mit menschlichen Zellen, mit der Haut und mit Augen durchführen lassen. Alle Tests ergaben das Bild hoher Toxizität. Der Staat muss endlich seine Prüfaufgaben wahrnehmen und nicht chinesische Herstellerangaben nachplappern. Dass die einzige relevante Nebenwirkung eine Hautrötung wäre passt nicht im Geringsten zu den Beschreibungen und Warnhinweisen der Giftstoffe, die zum Teil in der EU ohne Sondergenehmigung verboten sind. Die Behauptung, dass maximal leichte Schmerzen an der Einstichstelle zu erwarten sind, kennen wir von anderen aktuellen Entwicklungen ja auch zur Genüge.
“Bei korrekter Anwendung kommt der Körper nicht mit den Substanzen in Berührung”
Das mag sein, wenn man zuvor über die Gefahren aufgeklärt wurde und aufpasst. Dies fand aber nicht statt. Durch die Nicht-Deklaration gingen die meisten Menschen davon aus, dass es sich um Wasser oder Kochsalzlösung handelt. Darum gibt es eben Warnhinweise für Problemstoffe! Und wir sprechen von Selbsttests für Schüler ab sechs Jahren, die weitgehend unbeobachtet dreimal pro Woche bis zu eine Stunde lang mit dem Testkit hantieren mussten und weiterhin müssen. Somit ist diese Ausrede mehr als hohl und eine Schutzbehauptung jener, die bereits ein sehr schlechtes Gewissen haben.
Enorme Umweltgefahr zu befürchten
Ein Verbrechen an der Umwelt ist die Entsorgung der stark umweltschädlichen Stoffe über den Hausmüll. Hierzu ist noch keiner zuständigen Stelle irgendetwas eingefallen, auch hier tut man es mit den geringen Mengen ab. Wie gering mag eine Menge sein, wenn “ein Tropfen davon” 100 Millionen Mal oder öfter vorhanden ist?
Schlussfolgerungen und Forderungen
Wir können nachweisen, dass sich in den eingesetzten Antigen-Schnelltests
- eine Flüssigkeit befindet, deren Inhaltsstoffe nirgendwo deklariert sind
- diese Flüssigkeit zu hoher Wahrscheinlichkeit in allen eingesetzten Tests hoch toxisch ist.
- Unsere Beweise sind
a) die Laboranalyse der „Pufferflüssigkeiten“ aus vier unterschiedlichen Tests in einem der größten Fachlabors Österreichs
b) der Wissensstand aus dem Schultest-Skandal in Deutschland (Sicherheitsdatenblatt)
c) der Wissensstand aus der Mediendiskussion in den USA
d) ein übermitteltes Sicherheitsdatenblatt der Herstellerfirma HotGen
e) Ausarbeitung der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung DGUV vom 24.2., welche die Stoffe bestätigt
f) das mittlerweile ebenso verfügbare Sicherheitsdatenblatt der Marke FlowFlex
Da diese Tests und damit die toxischen Substanzen mehrfach wöchentlich in Schulen eingesetzt wurden und bis heute werden, sehen wir Gefahr im Verzug. Weder Schulkinder noch Lehrer haben die fachliche Eignung, ungeschützt mit solchen Substanzen zu hantieren. Dies ergibt sich im Übrigen auch aus verschiedenen Beipackzetteln (siehe unten), die von Gesetzgeber, Schulbehörden und letztendlich auch der gutgläubigen Lehrerschaft ignoriert werden.
Wir sehen es NICHT als unsere Aufgabe an, als Privatpersonen diese Analyse im allerletzten Detail zu finanzieren um die exakten Substanzen je Test festzustellen.
Unsere GEMEINSAME FORDERUNG ist, dass die Republik über die dafür vorgesehenen Institutionen AGES und BASG ihren Prüfpflichten nachkommt und die Substanzen analysiert.
Darüber hinaus hoffen wir darauf, dass sich sowohl das Parlament als auch die Staatsanwaltschaften mit den vorliegenden Unterlagen und Beweisen auseinandersetzen, um festzustellen, ob geltendes Recht verletzt wurde und eventuell Ermittlungs- und Strafverfolgungsmaßnahmen einzuleiten sind.
Zitate aus der Anleitung zu Flowflex SARS-CoV-2-Antigenschnelltest Packungsbeilage
Der SARS-CoV-2-Antigenschnelltest ist für die Verwendung durch geschultes klinisches Laborpersonal und für Point-of-Care-Umgebungen geschulte Personen vorgesehen.
Nur für den professionellen Gebraucht [sic!] zur In-Vitro-Diagnostik.
In dem Bereich, in dem die Proben oder Kits gehandhabt werden, sind Essen, Trinken und Rauchen verboten
Tragen Sie zur Prüfung der Proben Schutzkleidung wie Laborkittel, Einweghandschuhe, Maske und Augenschutz.
Erforderliche aber nicht bereitgestellte Materialien: Persönliche Schutzausrüstung
Vorgeschichte – der Hamburger Giftskandal
Anlässlich des Hamburger-Testskandals vom April 2021 wurden wir auf den Sachverhalt aufmerksam. Damals stand ein Covid-Antigen-Schnelltest für Schulen in der Kritik, der angeblich die giftige Substanz Triton X‑100 enthielt. Nachdem das Thema im Mainstream sogar im Ausland hochkochte, zogen die Behörden den von Roche vertriebenen Test von den Schulen zurück. Öffentlich einsehbar blieb das durch EU-Gesetze vorgeschriebene Datensicherheitsblatt, mit dem gefährliche Inhaltsstoffe deklariert werden müssen:
Darin befand sich aber nicht nur Triton X‑100, sondern insgesamt drei giftige und gefährliche Inhaltsstoffe. Dies bestätigte am 22.4.2021 auch die Deutsche Apothekerzeitung in ihrem Artikel „Giftige Substanzen in Corona-Schnelltests – was steckt dahinter?“ Dort befleißigt man sich einer Argumentation, die in der Kalmierung der Dimension der Problematik durchgehend zu bemerken war: „Werden die Tests gemäß Anleitung genutzt, kommt man nicht mit der Flüssigkeit in Berührung“. Wir sprechen hier aber von der ständigen Selbstanwendung durch 6‑Jährige ohne qualifizierte Aufsicht.
Triton X‑100, chemische Formel Alpha-(4-(1,1,3,3‑Tetramethylbutyl)phenyl)-omegahydroxypoly( oxy‑1,2‑ethanediyl)
CAS-Nummer: 9002–93‑1 / 9036–19‑5, Besonders besorgniserregend nach REACH, Artikel 59
Natriumazid (in der Wirkung ähnlich wie Cyanid = Blausäure, extrem giftig für Mensch und Umwelt) CAS-Nummer: 26628–22‑8
Reaktionsmasse aus Chlormethylisothiazolinon (CIT) und Methylisothiazolinon (MIT)
5‑Chlor-2-methyl-2H-isothiazol-3-on (CIT) und 2‑Methyl-2H-isothiazol-3-on (MIT) (3:1)
Einzeln: CAS-Nummer: 26172–55‑4 und CAS-Nummer: 2682–20‑4
Gemisch: CAS-Nummer: 55965–84‑9
Als weiteres Gegenargument wurde im April 2021 von der beschwichtigenden Presse angeführt, dass es sich ja nur um geringe Mengen handelte. Der Skandal verebbte, weitere Untersuchungen fanden nicht statt. Die Testkits wurden durch andere Tests aus China ersetzt, bei denen niemand weitere Fragen stellte.
Diese scheinbaren Gegenargumente scheitern in mehreren Punkten. Zunächst sprechen wir von Kindern ab dem Alter von sechs Jahren, die mehrfach pro Woche testen mussten. Niemand sagte ihnen, dass die Flüssigkeit problematisch ist. Niemand sagte ihnen oder den Lehrern, worauf achtzugeben ist und wie im Falle des Verschüttens zu reagieren ist. Und wir sprechen bei den meisten verdächtigen Substanzen von Genotoxizität. Dazu ist keine bestimmte Dosis notwendig, hier kann das erste Molekül – wenn etwas Pech im Spiel ist – eine Kettenreaktion auslösen, die beispielsweise auch erst nach Jahren zu Krebs führen kann.
Ein Gift, das auf die DNS einwirkt, aber den Vergifteten nicht sofort mit Symptomen umfallen lässt, ist heimtückisch. Erkrankt jemand später, der dem Gift einmal oder immer wieder ausgesetzt wurde, wird man es nicht auf das Gift zurückführen. Ja man wird es vielleicht nicht einmal suchen, da die meisten Menschen nichts davon wissen. Das ähnlich wirkende Cyanid ist ein Mittel der Wahl, wie es von Geheimdiensten für Morde eingesetzt wurde, ebenso fand es bei vielen Familienmorden Anwendung. Dabei ist auch die Verabreichung kleiner Dosen über längere Zeit ein probates Mittel.
Der Verdacht – die journalistische Untersuchung
Wir begaben uns auf die Suche. Wenn in einem Test Giftstoffe vorhanden sind, ja dieser Test technisch ohne diese Giftstoffe gar nicht funktionieren kann, wie uns Fachleute versicherten, müssen diese Gifte auch in anderen Tests vorhanden sein. Wir organisierten uns in Folge aus Schulen Tests, wie sie an und mit Kindern ab 6 Jahren in Österreich Anwendung fanden. Zudem stellten wir Anfragen an das Ministerium, die Zwischenhändler und den Hersteller und fragten in einer Schule nach, was mit benutzten Tests geschieht.
Die untersuchten Tests zeichneten sich durch eine Gemeinsamkeit aus: Nicht alle im Testkit enthaltenen Bestandteile wurden beschrieben. Bei der problematischen Flüssigkeit handelt es sich um ein Detergens, eine Pufferlösung. Über Inhaltsstoffe und Zusammensetzung ist in den Beipackzetteln keine Information zu finden. Das Ministerium erklärte, man müsse sich für weitere Fragen an den Hersteller wenden. Importeure und Hersteller verweigerten jegliche Auskunft, antworteten in der Regel nicht einmal. Es fehlen auch Notfallhinweise, was bei Verschlucken, Hautoder Augenkontakt zu tun ist.
Die Problemstellungen nicht deklarierter Inhaltsstoffe
Auf einen nicht deklarierten Inhaltsstoff kann niemand reagieren. Weder kann man die Anwender zu Vorsicht ermahnen (dazu gibt es bei durch Behörden verteilte Tests keinen Anlass), noch kann man auf Verschütten, Hautkontakt, Augenkontakt, Einatmen oder Verschlucken reagieren. Normalerweise müssen darüber hinaus auch Kleinteile, die von Kindern verschluckt werden können speziell gekennzeichnet sein, Giftstoffe müssen mit Gefahrenhinweisen (R- und S‑Sätzen), Gefahrensymbolen und entsprechenden Informationsnummern für die Giftstoffzentrale ausgestattet sein. Nichts davon wurde bei den Schnelltests erfüllt.
Sprich: Wenn ein Kind oder ein Tier den Stoff verschluckt oder sonstwie damit in Berührung kommt, kann man keinen Arzt und keine Giftstoffzentrale qualifiziert über die Problematik informieren.
Zollrechtliche Überlegungen
Neben allen anderen Implikationen ergibt sich der Verdacht, dass hektoliterweise giftige Stoffe in die Länder der EU transportiert wurden, welche man nicht deklarierte. Die Zollbehörden wurden offenkundig genau so wenig über diese Stoffe informiert wie die Anwender. Was nicht auf Zollpapieren oder Beipackzetteln steht, kann nur sehr schwer gefunden und beanstandet werden – speziell stellt sich die Frage, ob je ein Zollbeamter eines dieser Testpakete bis in die letzte Konsequenz geöffnet und überprüft hat. (Wir haben Zeugenaussagen, dass hier nie geprüft wurde, müssen die Quelle aus ersichtlichen Gründen aber anonym halten.)
Funktionsweise der Tests – nicht nur SARS-COV‑2 führt zu positiven Ergebnissen
Es wird von den Herstellern als auch den Regierungen behauptet, die Tests würden ein aussagekräftiges Ergebnis über eine Covid-19 Infektion erlauben. Tatsächlich detektieren die Tests aber nicht das Vorhandensein des SARS-CoV-2-Virus sondern das Nukleokapsid – also das umhüllende Protein des Virus. Dieses Protein ist allerdings bei SARS-COV‑2 nicht einmalig, es kommt in so gut wie allen respiratorischen Humanviren und sogar in einigen Bakterien vor. Deshalb gibt es bei manchen Tests offizielle Dokumente, die erklären, auf welche Erreger diese ansprechen.
Ein Beispiel: Adenovirus, Adenovirus 3, Alpha Coronavirus 229E (HCoV-229E), Alpha Coronavirus Nl63 (HCoV-Nl63), Beta Coronavirus HKU1 (HCoV-HKU1), Beta Coronavirus OC43 (HCoV-OC43), Influenza A H1N1, Influenza A H3N2, Influenza A H5N1, Influenza B Victoria, Influenza B Yamagata, MERS-CoV, Mumps Virus (MuV), Mycobacterium Tuberculosis, Mycoplasma Pneumoniae, Parainfluenza Virus Type, Parainfluenza Virus Type 2, Respiratory Syncytial V (RSV), Rhinovirus, SARS-CoV