Gifte
Die Beweislage – Übergabe an das Labor unter notarieller Aufsicht
Die Beweisführung war zunächst schwierig, da kein Labor im Inland oder EU-Ausland einen Test der Flüssigkeit durchführen wollte. Erst mit einem Trick gelang es, eine Analyse in einem der größten österreichischen Labors, offizieller Partner der AGES, durchführen zu lassen. Die Einreichung der Proben wurde unter notarieller Beaufsichtigung und Überwachung vorgenommen, Originalflüssigkeiten aus Tests durch einen zertifizierten Fachmann (Doktor der Biochemie und Molekularen Genetik) in neutrale Gefäße umgefüllt. Die Proben wurden in Folge unter notarieller Beaufsichtigung an eines der größten Fachlabors Österreichs, einen Partner der AGES, übergeben. Dort wurden in der Pharmabranche branchenübliche Tests beauftragt.
Es existiert über diesen Vorgang ein Notariatsakt der von mehreren Zeugen beglaubigt wurde.
Die Beweislage – Ergebnisse der Laboruntersuchungen
Die Beweislage – Ergebnisse der Laborunter- suchungen
Test for in-vitro cytotoxicity according to EN ISO 10993–5:2009
Test for in-vitro irritation according to ISO10993-23:2021
Die Ergebnisse bestätigen die Befürchtungen. Alle eingeschickten Flüssigkeitsproben wirken auf menschliche Zellen hochgiftig (Stufe 4 von 4 möglichen Stufen). Dabei wurde erst ab einer Verdünnung von 1:2 mit den Tests begonnen. Eine weitere ISO-Norm der durchgeführten Tests verlangt ein Überleben von 70 Prozent der menschlichen Zellen. Bei der ohnehin schon großzügigen 1:2 Verdünnung überlebten nur 0,5 bis 1 Prozent der Zellen.
Test for in-vitro eye irritation based on OECD TG 492
Test for in-vitro skin sensitization based on OECD TG 442D and ISO 10993–10:2021
Die Ergebnisse der weiterführenden Labortests zementierten die Befürchtungen. Drei von Vier Substanzen erwiesen sich als stark irritierend auf die Augen, alle Substanzen erwiesen sich als so toxisch, dass der letzte Test der die Hautirritation messen sollte keinen korrekten Befund erhielt: Alle menschlichen Hautzellen wurden durch die Substanzen abgetötet.
Die Testberichte des Labors können während der Pressekonferenz eingesehen werden. Das Labor hat die Reproduktion und Publikation aber untersagt.
Wir sind der Ansicht, dass das Interesse und der Schutz der Öffentlichkeit gegenüber diesem Wunsch überwiegt, publizieren diese Unterlagen und den Namen des Testlabors aber aus rechtlichen Überlegungen nicht selbst, auch nicht in dieser Pressemappe.
Massive Umweltproblematik
Die Problematik erstreckt sich nicht nur auf die Anwendung sondern auch auf die Entsorgung. Es handelt sich um Giftstoffe, welche hochproblematisch für die Umwelt sind. Das ist bekannt und dokumentiert. Die Gifte reichern sich in der Umwelt an und gelten als extrem gefährlich für Wasserorganismen (akute und chronische aquatische Toxizität). Kleine Mengen reichen aus, um Kleintiere zu töten. Die Entsorgung erfolgte während der gesamten Pandemie – weil niemand informiert war – über den Hausmüll, das wurde uns von Schulwarten und Lehrern bestätigt. Hier entstehen nicht nur große Mengen von Plastikmüll, sondern zahlreiche gefährliche Problemstoffe werden mutwillig in die Umwelt gekippt. Bei der unsachgemäßen Entsorgung von Flüssigkeiten reden wir durch die Dimension der Tests, die in die hunderten Millionen gehen, von Hektolitern an extrem giftigen Flüssigkeiten und Substanzen.
Die generelle Zulässigkeit der verwendeten Antigen-Schnelltests
Es gibt erhebliche Zweifel daran, dass alle Tests tatsächlich innerhalb der EU oder Österreichs zulässig sind. Zunächst weichen stellenweise die CE Nummern auf der Verpackung und der Packungsbeilage voneinander ab, was verdächtig ist. Zudem sind bei manchen Tests Prüfnormen angegeben, die sachlich nicht anwendbar sind (Beispiel: gem. 93/43/EEC statt beispielsweise 98/79/EG). Allen Tests ist gemein, dass Sie nach Ende einer Übergangsfrist ab Mai 2022 nicht mehr zulässig sind bzw. neu zertifiziert werden müssten.
Haben die CE-Prüfinstitutionen versagt?
Auf den Packungen sind CE Nummern angegeben. Das bedeutet, dass die Produkte strenge, genormte Prüfprozeduren durchlaufen haben müssten. Es ist noch ungeklärt, ob sie überhaupt jemals geprüft wurden oder diese Nummern einfach nur angedruckt haben. Dies muss in einem weiteren Schritt beispielsweise gegenüber dem TÜV geklärt werden.
An sich hätten die Produkte nach geltenden Regeln keine Prüfung bestehen dürfen. Erstens, weil nicht deklarierte Bestandteile enthalten sind. Zweitens, weil falsche Normen angegeben wurden. Es ist deshalb auch denkbar, dass man die Prüfinstitute hintergangen hat. Für alle Beteiligten gilt die Unschuldsvermutung.
Funktionsweise der Tests – nicht nur SARS-COV‑2 führt zu positiven Ergebnissen
Es wird von den Herstellern als auch den Regierungen behauptet, die Tests würden ein aussagekräftiges Ergebnis über eine Covid-19 Infektion erlauben. Tatsächlich detektieren die Tests aber nicht das Vorhandensein des SARS-CoV-2-Virus sondern das Nukleokapsid – also das umhüllende Protein des Virus. Dieses Protein ist allerdings bei SARS-COV‑2 nicht einmalig, es kommt in so gut wie allen respiratorischen Humanviren und sogar in einigen Bakterien vor. Deshalb gibt es bei manchen Tests offizielle Dokumente, die erklären, auf welche Erreger diese ansprechen.
Ein Beispiel: Adenovirus, Adenovirus 3, Alpha Coronavirus 229E (HCoV-229E), Alpha Coronavirus Nl63 (HCoV-Nl63), Beta Coronavirus HKU1 (HCoV-HKU1), Beta Coronavirus OC43 (HCoV-OC43), Influenza A H1N1, Influenza A H3N2, Influenza A H5N1, Influenza B Victoria, Influenza B Yamagata, MERS-CoV, Mumps Virus (MuV), Mycobacterium Tuberculosis, Mycoplasma Pneumoniae, Parainfluenza Virus Type, Parainfluenza Virus Type 2, Respiratory Syncytial V (RSV), Rhinovirus, SARS-CoV
Weitere Gifte in den Tests
Unsere Laboruntersuchung beschäftigte sich NICHT mit nachfolgenden Giften und Problemstoffen, die bereits an anderer Stelle unstrittig nachgewiesen und geklärt wurden.
Der deutsche Universitätsprofessor Werner Bergholz hat mehrere ausführliche Gutachten zu dieser Art von Antigen-Schnelltests verfasst. Dabei bezog er sich auf die deklarierten Teile, die unstrittig Inhalt der Tests sind:
Die Testbox aus Plastik, die so ähnlich aussieht wie ein Schwangerschaftstest, beinhaltet Gold- Nanopartikel. Nanopartikel gelten als extrem problematisch, reichern sich im Körper an, überwinden darin alle Schranken und sind nicht abbaubar. Gold-Nanopartikel gelten in Deutschland als Gefahrenstoffe in der Klasse leicht radioaktiver Stoffe. Sie führen zu Entzündugnsprozessen der Lunge, schädigen nachweislich das Erbgut und wirken zelltoxisch.
Die Nasen-Teststäbchen enthalten sehr wahrscheinlich Rückstände von Etylenoxyd. Dabei handelt es sich um ein Desinfektionsmittel, wie es für metallene Operationswerkzeuge verwendet wird. Auf Metall verdampfen die krebserregenden, erbgutschädigenden giftigen Gase schnell. Nachdem es sich aber um eine Art von Plastikwolle handelt, bleiben Rückstände zurück, welche sich die Testenden bei jedem Test in die Nasenschleimhaut drücken. Eine Sterilisation mit Ethylenoxid wird mit nachfolgendem Symbol angegeben.
Referenz: Gefährdungsanalyse Durchführung von Covid-19-Schnelltests und durch PCR-Tests, Bergholz, Revision 4, 21.11.2021
Eigentlich unbedingt notwendig für die Anwendung:
Schutzmantel, Schutzvisier, Atemschutzmaske, Schutzhandschuhe.
Eine Anwendung ist nur durch geschultes Fachpersonal in Laborumgebung vorgesehen.
Expertise zu den Giftstoffen von Prof. Hockertz (Toxikologe)
Der Toxikologe Professor Hockertz hat zwei der in Frage kommenden Gifte in nachfolgendem Dokument genau beschrieben. Er ist der Ansicht, dass diese Gifte in Kinderhänden nichts verloren haben und argumentiert das auch ausführlich. Sollte das Dokument nicht angezeigt werden, versuchen Sie bitte diese Seite neu zu laden.
Datensicherheitsblätter bzw. Giftdefinitionen der vermuteten Stoffe
Triton X‑100
Acute Tox. 4; H302
Eye Dam.1; H318
Aquatic Chronic 2; H411
Natriumazid (Engl. Sodium Azide)
Acute Tox. 2; H300
Acute Tox. 1; H310
STOT RE 2; H373
Aquatic Acute 1; H400
Aquatic Chronic 1; H410
Chlormethylisothiazolinon (CIT) und Methylisothiazolinon (MIT)
Acute Tox. 3; H301
Acute Tox. 2; H330
Acute Tox. 2; H310
Skin Corr. 1C; H314
Eye Dam. 1; H318
Skin Sens. 1A; H317
Aquatic Acute 1; H400
Aquatic Chronic 1; H410
M‑Faktor (Akute aquatische Toxizität): 100
M‑Faktor (Chronische aquatische Toxizität): 100